Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert über das Programm „Demokratie leben! – seit 2015 das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie, Vielfalt und gegen jede Form von Extremismus.
Im Bundesprogramm wird ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt.
Für die zweite Förderperiode (2020-2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert - vor allem mit Blick auf aktuelle und gesellschaftliche Herausforderungen und auf Grundlagen der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015-2019).
"Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen" sind die Kernziele von "Demokratie leben!".
Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend.
Im Rahmen des Programms werden in dem Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ Kommunen im Zeitraum von 2020 bis 2024 jährlich mit Geldern gefördert, aus denen konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat sich an die
Kommunen gewandt mit der Bitte, sich an diesem Programm zu beteiligen, da es als Chance für weitere oder neue demokratiefördernde Aktivitäten genutzt werden kann.
Quelle Illustration: Regiestelle "Demokratie leben!" / Andreas Schickert
Wissenswertes und Informationen zu den Programminhalten sowie den Programmpartnern finden Sie unter
http://www.demokratie-leben.de/.
Partnerschaft für Demokratie Zweibrücken
Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie" als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen.
Bundesweit werden in den Jahren 2020 bis 2024 mehr als 300 „Partnerschaften für Demokratie" im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
In diesen „Partnerschaften für Demokratie" (PfD) kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
Verantwortlich für die Umsetzung einer Lokalen Partnerschaft für Demokratie ist das federführende Amt. Im Falle der Partnerschaft für Demokratie Zweibrücken ist dies das Hauptamt.
Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung der Einzelmaßnahmen richten die geförderten Kommunen eine Koordinierungs- und Fachstelle ein, die in Zweibrücken beim Stadtverband für Sport e.V. angesiedelt ist. Sie ist für die Steuerung der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie" zuständig, fungiert als Ansprechpartnerin und trägt zur Bekanntmachung der vor Ort geleisteten Maßnahmen bei.
In Zweibrücken ist die Koordinierungs- und Fachstelle personell besetzt durch Frau Marika Keller.
Begleitausschuss
Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird.
Der Begleitausschuss entscheidet auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen der Träger über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus begleitet er Einzelprojekte durch die Übernahme von Patenschaften und beurteilt deren Fortgang.
Er wirkt als zentrales, strategisch handelndes Gremium an der Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der lokalen Partnerschaft für Demokratie mit und unterstützt deren nachhaltige Verankerung. Der Ausschuss entscheidet über die Durchführung von Projekten, bringt Ideen ein und entwickelt zusammen mit den Teilnehmern der Demokratiekonferenz die Schwerpunkte, Ziele und das Handlungskonzept der PfD Zweibrücken.
Er befördert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren insgesamt und unterstützt die Arbeit der Lokalen Koordinierungsstelle fachlich.
Zusammensetzung des Begleitausschusses der Stadt Zweibrücken
Einzelprojekte
Einen Antrag auf Durchführung eines Einzelprojektes kann jede zivilgesellschaftliche, gemeinnützige Organisation
(z.B. e.V.) stellen. Staatliche bzw. kommunale Einrichtungen und Arbeitskreise oder ähnliche Zusammenschlüsse können demnach nicht alleine Träger eines Projektes sein, sondern müssen sich für die Durchführung eines Projektes um Kooperationen mit Partnern bemühen, die die Vorgaben erfüllen bzw. eine Rechtsform haben (z.B. eine Schule zusammen mit dem entsprechenden Förderverein).
Eine solche Vernetzung ist gewünscht und erfahrungsgemäß nicht schwer herzustellen.
Für die Antragstellung eines Einzelprojektes nutzen Sie bitte die von der PfD Zweibrücken zur Verfügung gestellten verbindlichen Formulare und Informationen:
Antrag Einzelprojekte Demokratie Leben
Richtlinie für die bundesweite Förderung lokaler PfD
Grundsätze der Förderung (Leitlinie)
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest. P)
Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit
Zielkonzept 2022 "Demokratie leben!"
Zielkonzept 2023 "Demokratie leben!"
Bewilligte Einzelprojekte der PfD Zweibrücken 2015 - 2023
Aktuelle Termine
Den aktuellen Terminplan der PfD Zweibrücken finden Sie hier.