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Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG

Stadtverwaltung Zweibrücken - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schillerstr. 2-4
66482 Zweibrücken

Email: stadtverwaltung@zweibruecken.de
Tel.: +49 (0) 6332/871-0
Fax: +49 (0) 6332/871-100

Vertretungsberechtigt:

Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Email: poststelle@add.rlp.de
Tel.: 0651-94940
Fax: 0651-9494170
Webseite: www.add.rlp.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 149595504

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Alessa Buchmann
(Anschrift wie oben)

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese Plattform finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Streitigkeiten aus Online-Verträgen beizulegen.

Hinweis gemäß § 36 VSBG:

Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken

Die Stadtverwaltung Zweibrücken bestimmt mit den nachfolgenden Regeln die Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken:

1 Zugangseröffnung 

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden.

Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung Zweibrücken davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Stadtverwaltung Zweibrücken an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben. Bitte senden Sie der Stadtverwaltung Zweibrücken keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. 

Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Stadtverwaltung Zweibrücken nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs. Die Stadtverwaltung Zweibrücken nimmt ausschließlich Dokumente in den Dateiformaten entgegen, die unter Ziffer 6 aufgelistet sind. E-Mails dürfen eine Dateigröße von 25 Megabyte inklusive Dateianhängen, soweit Sie an die unter 2 angegebene Adresse senden, nicht überschreiten. 

Beim Versand an eine andere E-Mail Adresse der Stadtverwaltung können die Dateigrößen, die empfangen werden geringer sein. Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Stadtverwaltung Zweibrücken keine weitere Mitteilung.

2 Formfreie elektronische Kommunikation 

Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation (Ihre Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich) steht Ihnen folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:

stadtverwaltung@zweibruecken.de

Formfreie E-Mails können zudem auch an alle auf www.zweibruecken.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Stadt Zweibrücken ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten. 

3 Formgebundene elektronische Kommunikation

Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung Zweibrücken übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs. Die eigenhändige Unterschrift kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bei einer elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. 

Für den Versand von E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, steht Ihnen wie bei der formfreien elektronischen Kommunikation (siehe Ziffer 2) die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: stadt.zweibruecken@poststelle.rlp.de Für die Zugangseröffnung gelten hier ebenfalls die unter Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen und Hinweise. Alternativ können Sie nach Registrierung als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (siehe Ziffer 4) mit einer elektronischen qualifizierten Signatur versehene Dokumente direkt aus der VPS heraus an die Stadtverwaltung Zweibrücken senden. 

4 Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS) 

Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (http://www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Stadtverwaltung Zweibrücken als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter http://www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. 

Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig für die formgebundene elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Stadtverwaltung Zweibrücken und andere Landes - und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.rlp-service.de.

5 Verschlüsselung der Dokumente 

Unabhängig von einer Registrierung in rlp-Service (siehe Ziffer 4) können Sie Ihre Mitteilungen an die Stadtverwaltung Zweibrücken zur Sicherung der Vertraulichkeit verschlüsselt senden. Dies wird insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten empfohlen. Hierzu stellt das LDI ein generisches Verschlüsselungszertifikat zur Verfügung. Hier geht es zur Anleitung.
Wichtig: Sie müssen die verschlüsselten Daten an die Mailadresse stadt.zweibruecken@poststelle.rlp.de senden.

6 Unterstützte Dateiformate und Signaturkomponenten 

Die von der der Stadtverwaltung Zweibrücken unterstützten Dateiformate für die rechtsverbindliche formfreie und formgebundene elektronische Kommunikation sowie die Signaturkomponenten für die formgebundene elektronische Kommunikation finden Sie unter http://www.rlp-service.de/ im Download-Bereich des Menüpunktes „VPS“. 

Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der angegebenen Internetseite, ob die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der unterstützten Signaturkarten erfolgen. 

7 Ansprechpartner/-in

Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Zweibrücken, so steht Ihnen

Alessa Buchmann
(06332) 871-108
E-Mail webmaster@zweibruecken.de

zur Verfügung.

8 Rechtliche Hinweise 

Die Stadtverwaltung Zweibrücken übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Zweibrücken sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

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