Urkundenservice

Urkundenservice

Sie erhalten vom Standesamt Zweibrücken für Personenstandsfälle, die sich in Zweibrücken ereignet haben, folgende Urkunden:

 beglaubigter Registerauszug aus einem  Personenstandsregister:    Gebühr: 13,00 €
 Lebenspartnerschaftsurkunden:     Gebühr: 13,00 €
 Geburtsurkunden:        Gebühr: 13,00 €
 Eheurkunden:         Gebühr: 13,00 €
 Sterbeurkunden:   Gebühr: 13,00 €
 mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister:   Gebühr: 13,00 €
Auskunft, Einsicht Personenstandsregister:    Gebühr: 10,80 €
Bescheinigung über Erklärung zur Namensänderung:   Gebühr: 13,00 €


Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und eine Vollmacht, falls Sie Urkunden für andere Personen besorgen.

Sie können die gewünschten Urkunden auch telefonisch, per Fax, E-Mail oder schriftlich bestellen. 

Diese werden gegen Vorkasse und Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses zugesandt.

Bitte beachten:
Beim Standesamt werden seit 01.01.2009 die Register nur noch befristet geführt; Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre.

Einträge vor dieser Frist werden beim Stadtarchiv Zweibrücken verwahrt und müssen über das Stadtarchiv angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass hier andere Gebührensätze gelten.


Ausgefüllte Formulare entweder per E-Mail oder per Post an uns senden

Stadtverwaltung Zweibrücken
Standesamt
Herzogstraße 1
66482 Zweibrücken 

E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

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Standesamt

Schillerstraße 2

66482 Zweibrücken

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