Personenstandseinträge

Personenstandseinträge

Personenstandseinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in der Regel nur nach Anweisung durch das zuständige Amtsgericht berichtigt werden. Hierzu kann von den Betroffenen ein schriftlicher Berichtigungsantrag gestellt werden. In gesetzlich genau geregelten Fällen kann die Berichtigung auch der Standesbeamte in eigener Zuständigkeit vornehmen. In allen Fällen empfiehlt es sich, vorab mit dem Standesamt in Kontakt zu treten.

Kontakt

Standesamt

Herzogstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-379

+49 6332 871-388