Namensänderung

Namensänderung Standesamt

Wiederannahme oder Hinzufügung eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe

Hier empfiehlt sich eine telefonische Anfrage beim Standesamt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Unterlagen vorzulegen sind.

Namenserklärungen für Kinder

In bestimmten Fällen kann der allein sorgeberechtigte Elternteil durch Erklärung seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils oder den Ehenamen aus seiner jetzigen Ehe erteilen. In bestimmten Fällen können sich die Kinder zudem einer Namensänderung der Eltern anschließen. Unter welchen Voraussetzungen Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.

Kontakt

Standesamt

Herzogstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-379

+49 6332 871-388

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