Namensänderung Standesamt
Wiederannahme oder Hinzufügung eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe
Hier empfiehlt sich eine telefonische Anfrage beim Standesamt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und welche Unterlagen vorzulegen sind.
Namenserklärungen für Kinder
In bestimmten Fällen kann der allein sorgeberechtigte Elternteil durch Erklärung seinem minderjährigen Kind den Familiennamen des anderen Elternteils oder den Ehenamen aus seiner jetzigen Ehe erteilen. In bestimmten Fällen können sich die Kinder zudem einer Namensänderung der Eltern anschließen. Unter welchen Voraussetzungen Namenserklärungen möglich und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, erfragen Sie bitte vorher beim Standesamt.