Kirchenaustritt
Beim Standesamt Zweibrücken können Sie den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erklären, wenn Sie in Zweibrücken mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen!
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig (Gebühr 30,00 €) und kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.