Familienbuch

Familienbuch

Ab 01.01.2009 werden im Anschluss an eine Eheschließung keine Familienbücher mehr angelegt. Die bis zu diesem Zeitpunkt angelegten Familienbücher werden nach dem 31.12.2008 als Heiratseinträge fortgeführt. Aus diesem werden auf Anforderung grundsätzlich Eheurkunden ausgestellt. In Ausnahmefällen können auch noch beglaubigte Ablichtungen (keine Personenstandsurkunden) aus diesen Familienbüchern gefertigt werden (Näheres erfragen Sie bitte beim Standesamt).

Zuständig für die Führung des Familienbuchs ist grundsätzlich das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde (bei Eheschließungen in Deutschland).

Wurde die Ehe nicht in einem deutschen Heiratsbuch beurkundet (Eheschließung im Ausland), befindet sich das auf Antrag angelegte Familienbuch grundsätzlich bei dem Standesamt, wo es am 24.02.2007 geführt wurde.

Kontakt

Standesamt

Herzogstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-379

+49 6332 871-388