Landesweiter Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz
Zum 01.12.2020 wurde die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung in Rheinland-Pfalz von den Kommunen auf das Landesamt für Umwelt übertragen. Die einzelnen kommunalen Lärmaktionspläne werden künftig zu einem gemeinsamen, landesweiten Lärmaktionsplan zusammengefasst.
Weitergehende Informationen zu Umfang und Vorgehensweise der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt (LfU) unter www.umgebungslaerm.rlp.de
Lärmkartierung 2022
Als Grundlage für den Lärmaktionsplan hat das Landesamt für Umwelt entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Lärmkartierung 2022 erstellt.
Sie finden die Lärmkartierung LK-2022 unter dem Link
Lärmaktionsplanung
In einem ersten Schritt werden die vorhandenen Lärmaktionspläne dahingehend überprüft, welche Lärmminderungsmaßnahmen der Pläne bislang umgesetzt oder verworfen wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht und geprüft werden.
Wichtiger Teil dieses Verfahrens ist die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei haben interessierte Personen die Möglichkeit unter
die aktuelle Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan für die Stadt Zweibrücken inklusive geplanter und bereits umgesetzter Schutzmaßnahmen einzusehen und dazu Stellungnahmen abzugeben.
Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter Aktuelles
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis 28. Februar 2023.
Die Eingaben werden anschließend ausgewertet und Maßnahmenvorschläge auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Nach durchgeführtem Abwägungs-, Abstimmungs- und Bearbeitungsprozess und Erstellung des Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans erfolgt voraussichtlich Ende 2023 die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auch bei der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der die Offenlage des Planentwurfs erfolgt, können Stellungnahmen abgegeben werden. Nach einem weiteren Abwägungs-, Abstimmungs- und Bearbeitungsprozess erfolgt die Fertigstellung des Lärmaktionsplans. Mit der abschließenden öffentlichen Bekanntgabe tritt der landesweite Lärmaktionsplan in Kraft.