Lärmaktionsplan Stufe 2

Lärmaktionsplan Stufe 2

Ab der zweiten Stufe werden alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsmenge von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 8.200 Kfz in 24 Std.), alle Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zügen im Jahr, Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Großflughäfen kartiert.

In der vorliegenden Lärmkartierung sind aufgrund der Verkehrsbelastung insgesamt ca. 21 km Straßen im Stadtgebiet Zweibrücken kartiert. Dies betrifft neben der A 8, die bereits in der 1. Stufe erfasst war, die B424, L465, L469 und  L480.

 

Lärmkartierung

Als Grundlage für den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde die Lärmkartierung 2012 zugrunde gelegt. Die Lärmkartierung 2018 wurde inzwischen veröffentlicht, aufgrund verschiedener Abweichungen in der Datengrundlage musste diese jedoch überarbeitet werden. Die Lärmkartierung 2018 wird in der nächsten Fortschreibung verwendet.

Rasterlärmkarte LDEN

Rasterlärmkarte LN

Die Lärmkartierung ist außerdem einsehbar auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz unter dem Link: 


Lärmaktionsplan 

Der Rat der Stadt Zweibrücken hat am 22.05.2019 den Lärmaktionsplan 2018 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Zweibrücken sowie die Kurzfassung werden hiermit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG bzw. Artikel 8 Abs. 7 der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht.

Langfassung des Lärmaktionsplans

Kurzfassung des Lärmaktionsplans (Berichtsfassung für Europäische Kommission)


Kontakt

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-606

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Abteilung Stadtplanung

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