Lärmaktionsplan Stufe 1
In der ersten Stufe wurden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, sowie für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (ca. 16.400 Kfz in 24 Std.) und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr erstellt. Ebenso wurden Lärmkarten für Großflughäfen erstellt.
Für die Stadt Zweibrücken ist somit nur die Belastung durch Straßenverkehrslärm relevant.
Die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung betrifft die Autobahn A 8 sowie einen Abschnitt der L 465 (Homburger Straße) zwischen der Einmündung Gottlieb-Daimler-Straße und der Einmündung Freudenbergerhofstraße.
Der Lärmaktionsplan wurde im November 2011 im Stadtrat beschlossen.
Downloads zu Stufe 1
Der Lärmaktionsplan der 1. Stufe für Zweibrücken sowie die Kurzfassung und die zugehörigen Lärmkarten werden hiermit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG bzw. Artikel 8 Abs. 7 der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht.
1. Langfassung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe (mit Protokoll der öffentlichen Anhörungen)
Langfassung Lärmaktionsplan 1. Stufe Zweibrücken mit Anhang Anhörungen
2. Kurzfassung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe (für die Europäische Kommission)
Kurzfassung Lärmaktionsplan 1. Stufe Zweibrücken
3. Rasterlärmkarten
Rasterlärmkarte LDEN
Rasterlärmkarte LNight
4. Gebäudelärmkarten
Gebäudelärmkarte LDEN
Gebäudelärmkarte LNight
5. Wohngebäude und Gebietsarten gemäß Flächennutzungsplan (Auszug)
Gebäudelärmkarte Flächennutzungsplan LDEN
Gebäudelärmkarte Flächennutzungsplan LNight
6. Hot-Spot-Analyse-Karten
Hot-Spot-Analyse-Karte LDEN
Hot-Spot-Analyse-Karte LNight