Flächennutzungsplan
- Wirksamer Flächennutzungsplan im Geoportal der Stadt Zweibrücken
Eine ausführliche Anleitung zum Geoportal finden Sie hier.
Hinweise zur Bereitstellung des Flächennutzungsplanes im Internet
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Zweibrücken aus dem Jahr 2005 mit seinen Änderungen kann im Geoportal der Stadt Zweibrücken eingesehen werden.
Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Zweibrücken werden nach ihrer Verabschiedung umgehend in das städtische Geoportal eingearbeitet, dies kann jedoch einige Tage in Anspruch nehmen.
In der Zwischenzeit finden Sie die Flächennutzungsplanänderungen auf dieser Internetseite unter der Rubrik:
kürzlich verabschiedete Bauleitpläne.
Zur Betrachtung des Flächennutzungsplanes im Geoportal der Stadt klicken Sie auf das obige Bild und wählen im Geoportal unter dem Menüpunkt Kartenwerke: FNP aus.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Zweibrücken aus dem Jahr 2005 liegt lediglich als Rasterdatei vor, weshalb hierzu keine ergänzenden Informationen eingeblendet werden können.
Die Erklärung der im Flächennutzungsplan 2005 verwendeten Darstellungen finden Sie hier:
Legende des Flächennutzungsplans.pdf
Aufgaben, Inhalte und Rechtswirkung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan(FNP) der Stadt Zweibrücken aus dem Jahr 2005 stellt für die gesamte Stadt die Grundzüge der beabsichtigten Art der Bodennutzung dar.
Der Plan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Konkrete Aussagen über die zulässige Nutzung eines Grundstückes werden erst im nachfolgenden Bebauungsplan getroffen. Der Flächennutzungsplan schafft somit auch kein Baurecht. Deshalb kann ein Grundstückseigentümer auch keinen Anspruch auf Erteilung einer dem Inhalt des Flächennutzungsplanes entsprechenden Baugenehmigung geltend machen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist jedoch für die Kommune und die in der Planung beteiligten Behörden verbindlich und enthält somit Vorgaben für die Erstellung von Bebauungsplänen. Diese müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Kontakt
Der rechtskräftigen Bauleitpläne können zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadtbauamtes eingesehen werden.