Baulückenkataster


Das Baulückenkataster finden Sie auf dem Geoportal:


Kontakt

Auskunft Baulückenkataster

Herzogstraße 3

Zimmer 032

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-636

+49 6332 871-607



Ziele des Baulückenkatasters

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch das Ziel, mittels „Baulückenprogrammen“ in den Kommunen die Mobilisierung von vorhandenen Potentialen zu nutzen, um den Freiraum zu schonen und die städtebauliche Innenentwicklung zu forcieren.

Ziel ist es, die Baulücken verstärkt als Bauland zu aktivieren und potentiellen Bauherren, Architekten, Immobilienfirmen etc. die Suche nach geeigneten Baugrundstücken zu erleichtern.

Das Baulückenkataster dient damit dem wichtigen im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB).

Viele ökonomische, ökologische und sozial-gesellschaftliche Gründe sprechen für eine Nutzung von unbebauten oder nur geringfügig genutzten Grundstücken, bzw. Baulücken im Innenbereich.

Aus Sicht der Stadt stellt neben anderen Aspekten auch die bessere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen bei enger Haushaltslage ein wichtiger Grund dar, dieses Baulückenpotential zu nutzen.

Denn während die Kosten der erstmaligen Herstellung von Infrastrukturen (Straßen, Kanäle, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Grün- und Spielanlagen) häufig von Investoren getragen werden oder im Rahmen der Erschließungsbeiträge refinanziert werden, sind die mittel- und langfristigen Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von technischen und sozialen Infrastrukturen eines Wohngebietes hauptsächlich von der Kommune bzw. von den Anliegern (Eigentümer, Mieter) zu tragen.

Mit der Aktivierung eines Teils der Baulücken im Stadtgebiet kann, auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, auf neue, unterhaltsaufwendige Siedlungserweiterungen verzichtet und die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet werden, was finanziell dem Bauwilligen, der Kommune und den Anliegern zu Gute kommt.

Darüber hinaus ist die Schließung von zum Teil unansehnlichen Baulücken auch aus städtebaulicher Sicht unter anderem hinsichtlich der Wahrnehmung eines geschlossenen Orts- und Straßenbildes als positiv zu beurteilen.

Mit der Erstellung und Veröffentlichung des Baulückenkatasters der Stadt Zweibrücken soll ein Instrument zur Reaktivierung und Mobilisierung des im Stadtgebiet vorhandenen Baulandpotentials bereitgestellt werden.


Inhalte des Baulückenkatasters

Das Baulückenkataster enthält alle bekannten unbebauten, untergenutzten oder geringfügig bebauten Wohn- und Mischbau-Grundstücke im Stadtgebiet, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort bzw. in absehbarer Zeit bebaubar sind.

Die Grundstücke liegen entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Es werden nur Grundstücke dargestellt, die bereits jetzt Baurechte besitzen, deren äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem oder nur geringfügig zu ergänzendem Umfang vorhanden ist und bei denen keine oder nur geringe bodenordnende Maßnahmen erforderlich werden.

Im Baulückenkataster sind sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung als auch für eine gemischte Nutzung enthalten.

Die Baulücken werden in einer interaktiven Karte dargestellt, die nach dem Auswählen einer Baulücke folgende Informationen anzeigt:

  • Flurstücksnummer
  • Lage der Baulücke/ Gemarkung
  • Straßenname
  • Flächengröße der Baulücke
  • Darstellung im Flächennutzungsplan

Diese Informationen sind für Bauinteressierte, Architekten, Immobilienmaklern etc. im Internet frei zugänglich. Das heißt, dem Interessenten wird die Möglichkeit gegeben, sich aktuell, schnell und umfassend über geeignete Grundstücke im Stadtgebiet von Zweibrücken zu informieren.


Datenschutz und Widerspruchsrecht

Aus Datenschutzgründen enthält das Baulandkataster keine Angaben über die Namen und Adressen der jeweiligen Eigentümer.

Für Kaufinteressenten besteht jedoch wie bisher, unabhängig vom Baulückenkataster, die Möglichkeit auf der Grundlage des §13 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm)  beim zuständigen Katasteramt in Pirmasens oder bei der Auskunftsstelle des Liegenschaftskatasters im Rathaus die Eigentümerauskunft einzuholen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben ab sofort die Möglichkeit, der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulückenkataster zu widersprechen. Die entsprechenden Informationen werden dann aus dem Geoportal entfernt.

Die Formulare zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Baulücke im Baulückenkataster stehen nachfolgend zur Verfügung bzw. können im Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung, abgeholt werden.

Baulückenkataster Widerspruchsformular


Hinweise zum Baulückenkataster

Es ist folgendes zu beachten:

  • Ein Widerspruch hat nur Einfluss auf die Veröffentlichung der Baulücke im Geoportal.
  • Ein Widerspruch hat keinerlei Einfluss auf die Planungssituation des Grundstückes z.B. dessen planungsrechtliche Einstufung als Baulücke
  • Ein Widerspruch hebt das Recht eines Kaufinteressenten auf Eigentümerauskunft auf der Grundlage des §13 Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) nicht auf.
  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke ausgegangen.
  • Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden.
  • Es ist unbekannt, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
  • Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden.
  • Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Das Baulückenkataster wird dauerhaft gepflegt und aktualisiert, kann jedoch nicht immer tagesaktuell sein).