Balkonkraftwerke Förderung

Förderprogramm für PV-Balkonkraftwerke

Die Stadt Zweibrücken unterstützt im Rahmen des Förderprogrammes KIPKI mit diesem Förderprogramm die Errichtung und den Betrieb von kleinen Solaranlagen, die am Balkon, auf Flachdächern oder auf Terrassen installiert werden können, sogenannten Stecker-PV-Anlagen bzw. Balkonkraftwerke. Zentrales Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende.

Wichtig: Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.07.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden. 

Häufig gestellte Fragen:

Was sind Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen oder Terrassen installiert werden können. Sie bestehen aus Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, um Haushaltsgeräte zu betreiben oder ins Stromnetz einzuspeisen. Balkonkraftwerke sind eine einfache Möglichkeit, eigenen Solarstrom zu produzieren und Energiekosten zu senken.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von Stecker-PV-Anlagen inklusive aller Anlagekomponenten mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt, die im gesamten Stadtgebiet der Stadt Zweibrücken errichtet werden. Die Mindestleistung der Anlagen muss 300 Watt betragen. Die förderfähige Anlage muss ab dem 01.07.2024 neu gekauft und errichtet worden sein.

Wer darf eine Förderung beantragen?
Die Antragstellung ist ausschließlich für Privatpersonen möglich. Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Zweibrücken. Nicht gefördert werden Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Ist die Zustimmung der Hauseigentümer*innen notwendig?
Sprechen Sie bitte vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin über das Vorhaben und holen Sie sich das Einverständnis ein. Die Stadtverwaltung überprüft das Einverständnis nicht, aber es sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit zwischen Mieter*in und Vermieter*in.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe für Stecker-PV-Anlagen beträgt für Anlagen mit einem PV-Modul und einer Mindestleistung von 300 Watt pauschal 90 €, für Anlagen mit zwei PV-Modulen mit einer Mindestleistung von 600 Watt pauschal 180 €.
Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. 

Was passiert, wenn mein Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft ist?
Vollständig eingereichte Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Antragsformulare, die nicht vollständig oder fehlerhaft eingereicht werden, werden dem Antragstellenden elektronisch zurückgesandt.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
Als Nachweis hinsichtlich des Vorliegens der Fördervoraussetzungen sind diesem Antrag folgende relevanten Unterlagen als Kopie beizufügen:

• Kaufbelege bzw. Handwerkerrechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der angefallenen Gesamtkosten, der tatsächlich installierten Leistung (in Watt) und entsprechender Zahlungsnachweis

• Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

• Fotodokumentation der installierten Stecker-PV-Anlage (Bild der Anlage)

Kann es sein, dass ich trotz vollständigem und korrekten Förderantrag keine Förderung erhalte?
Das Förderprogramm ist mit 126.000,00€ ausgestattet. Sobald diese Summe ausgeschöpft ist, können keine weiteren Förderungen bewilligt werden.

Layout 1


Förderantrag

Anmeldung des Balkonkraftwerks

Weitere Informationen

Kontaktdaten

Jonas Kirch

+49 6332 871-635

Stadtbauamt

Herzogstraße 3

Zr. B 154

66482 Zweibrücken