Nachhaltige Bauleitplanung

Zweibrücken als Vorbild für nachhaltige Bauleitplanung

Am 6. Oktober 2021 hat der Stadtrat Grundsätze für Klimaanpassung in der kommunalen Bauleitplanung  beschlossen. Inzwischen sind mehrere Bebauungspläne mit der Priorisierung der Nachhaltigkeit in Festsetzungen verabschiedet worden.

Als Vorbild für mittlere und kleine Kommunen wurde das damalige Vorgehen am 14. Mai 2024 im Rahmen einer Veranstaltung des Zentrums für Klimaanpassung von der Klimaanpassungsmanagerin vorgestellt:

ZKA-Spezial - "Hitzesensible Stadtplanung" am 14. Mai 2024

Die Klimaanpassungsmanagerin der Stadt Zweibrücken hat die erfolgreiche Verankerung von Klimaanpassungsaspekten in der Bauleitplanung aus dem Jahr 2021 im Rahmen eines ZKA-Spezials vorgestellt.

 Beschlüsse zur nachhaltigen Bauleitplanung auf einen Blick

1. Folgende Themen sollen künftig noch intensiver überprüft und in die Bauleitpläne aufgenommen werden:

a. Bodenschutz
Minimierung der Versiegelung

b. Wasserhaushalt
Wasserdurchlässige Beläge
Umgang Regenwasser (Versickerung/Ableitung)
Starkregenabfluss

c. Bepflanzung/Begrünung/Landschaftsbild
Bepflanzungen auf Grünflächen und Grundstücken
Dach- und Fassadenbegrünungen
Biodiversität

d. Klima/Luftzirkulation
Kaltluftentstehungsgebiete
Kaltluftschneisen
Thermische Belastungen und Hitzeentwicklung

e. Klimaangepasste Mobilität
zukunftsfähige Verkehrsplanung (Anschluss ÖPNV, Fahrradstellplätze, Elektroladestationen…)

f. Förderung erneuerbare Energien
Ausrichtung von Gebäuden und Dächern

2. In der Bauleitplanung sollen künftig folgende Grundsätze gelten:

g. Für die Durchlüftung der Bebauung relevante Kaltluftentstehungsgebiete und Hauptkaltluftbahnen sind von Bebauung freizuhalten.

b. Flachdächer sind grundsätzlich zu begrünen: Ausgenommen von der Dachbegrünungspflicht sind Dachterrassen, Dachaufbauten für erforderliche technischen Anlagen und die Dachbereiche, die mit Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie versehen sind.

c. Haus- und Vorgärten sind landschaftsgärtnerisch zu begrünen

3. In die Bauleitplanung sollen Hinweise und Empfehlungen zum Klimaschutz/ Klimaanpassung zu den Themen „Verwendung heller Materialien, Dach- und Fassadenbegrünungen, Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf den Dächern“.

Zentrum für Klimaanpassung

Das Zentrum für Klimaanpassung ist bundesweiter Ansprechpartner für Klimaanpassungsfragen.

Grundsätze und Basistexte für Festsetzungen

 Die durch die Arbeitsgruppe "Nachhaltige Bauleitplanung" erarbeiteten Grundsätze und Basistexte für Festsetzungen in Bebauungsplänen wurden dem Stadtrat am 6. Oktober 2021 vorgestellt. Die Präsentation zu den damals gefassten Beschlüssen finden Sie hier: