Soziale Wohnraumförderung
ISB-Darlehen Wohneigentum
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohnraum mit dem ISB-Darlehen Wohneigentum. Gefördert werden der Neubau, der Ersatzneubau, der Ankauf, der Umbau, der Ausbau, die Umwandlung und die Erweiterung von Gebäuden.
Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreitet. Die förderfähige Wohnfläche für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt 145 m² (Wohnflächenobergrenze). In Ankaufsfällen und bei Ersatzneubau nach Abriss ist eine Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um 15 m² möglich.
Das ISB-Darlehen Wohneigentum setzt sich zusammen aus einem Grunddarlehen von 30 % der Gesamtkosten sowie gegebenenfalls weiteren Zusatzdarlehen (z.B. pro Kind zusätzlich 5% der Gesamtkosten). Die Summe ist begrenzt auf 120.000 €.
Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB abrufbar: www.isb.rlp.de
ISB-Darlehen Modernisierung
Neben dem Bau oder Erwerb werden die Verbesserung der energetischen Standards, die Erhöhung des Gebrauchswertes der eigenen Immobilie sowie die Anpassung der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen mit dem ISB-Darlehen Modernisierung in Höhe von bis zu 60.000 € unterstützt (Haushalte bis zu 4 Personen, je weitere Person gibt es bis zu 5.000 € zusätzlich).
Auch dieses Darlehen ist einkommensabhängig.
ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Gefördert wird die Zeichnung von Geschäftsanteilen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und dadurch das Anrecht auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben. Die Größe der Wohnung auf die ein Anrecht erworben wird orientiert sich an den Wohnflächenobergrenzen des ISB-Darlehens Wohneigentum.
Die Höhe dieses Darlehens beträgt bis zu 80 % der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 €.
Die Darlehenskonditionen sind auf der Seite der ISB aktuell abrufbar. Zur Beantragung der Darlehen bei der ISB wird eine Förderbestätigung benötigt, welche die Stadt-/Kreisverwaltung ausstellt, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der ISB unter www.isb.rlp.de, Wohnraum, oder erhältlich bei
Stadtverwaltung Zweibrücken - Stadtbauamt - Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken
Weitere Programme der Sozialen Wohnraumförderung
ISB-Darlehen Mietwohnungen und Modernisierung
Dieses Programm richtet sich an Investoren zur Schaffung/Modernisierung von bezahlbarem, preisgünstigem Wohnraum. Die Höhe der Förderbeträge sowie die spätere zugelassene Miete orientieren sich nach der Einkommenshöhe der Mieter, für die die Wohnungen gebaut/modernisiert werden sollen.
ISB-Darlehen Wohngruppen
Hier ist Ziel die Schaffung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige, volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Einzelheiten zu den Konditionen und Rahmenbedingungen der ISB-Darlehen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131/6172-1991.