Ferien und Brückentage in Rheinland-Pfalz
Die Daten bedeuten jeweils den ersten und letzten Ferientag.
Bitte beachten Sie, dass jede Schule pro Schuljahr zusätzlich über vier bewegliche Ferientage verfügen kann.
In Zweibrücken werden in der Regel die beweglichen Ferientage auf folgende Tage festgelegt:
1. Rosenmontag
2. Faschingsdienstag
3. Freitag nach Christi Himmelfahrt
4. Freitag nach Fronleichnam
Änderungen sind jedoch ausdrücklich vorbehalten. Auskünfte hierüber kann nur die jeweilige Schule selbst geben.
Allgemeiner Ferienplan 2024 der Zweibrücker Schulen
- Angaben und Ausführungen erfolgen ohne Gewähr! – siehe auch: https://bm.rlp.de/de/service/ferientermine