Organisation und Strukturen
Gründung des ZEF
Zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung wurde der Zweckverband "Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken" (ZEF) von der Bezirksregierung mit Wirkung zum 01.10.1991 genehmigt. Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung fand am 09.12.1991 statt.
Zur Bildung des Zweckverbandes wurde eine Verbandsordnung vereinbart. Diese enthält Regelungen über die Mitglieder des Zweckverbandes, die Organe, die Aufgaben, das Verbandsgebiet sowie über Finanzen und Wirtschaftsführung.
Mitglieder
Im Zweckverband sind die Gemeinden bzw. Gebietskörperschaften, auf deren Gemarkung sich der ehemalige Flugplatz Zweibrücken befindet, zusammengeschlossen. Dies sind die Stadt Zweibrücken, die der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land angehörenden Gemeinden Althornbach, Mauschbach und Contwig. Mitglieder des Zweckverbandes sind darüber hinaus die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie der Landkreis Südwestpfalz (ehemals Kreis Pirmasens).
Verbandsversammlung und Verbandsvorstand
Oberstes Organ des ZEF ist die Verbandsversammlung. Von ihr werden alle den Flugplatz betreffenden Entscheidungen getroffen. Ihre Entscheidungskompetenz umfasst Fragen des Baurechts, der Erschließung und der Sanierung. Die Vertreter werden aus den Stadt- und Gemeinderäten der Mitglieder sowie aus dem Kreistag entsandt. Die Verbandsversammlung umfasst 18 Vertreter. Jede Körperschaft hat so viele Stimmen wie Vertreter. Auf die Stadt Zweibrücken entfallen 9 Vertreter, auf die Ortsgemeinde Contwig und Althornbach jeweils 3 Vertreter. Alle anderen Mitglieder verfügen jeweils über 1 Vertreter.
Der Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken und die Landrätin des Landkreises Südwestpfalz wechseln sich als Verbandsvorstand in einem Turnus von 2,5 Jahren ab. Der Wechsel ist Ausdruck der Interkommunalität und erfolgt jeweils zur Kommunalwahl und in der Mitte der Kommunal-Wahlzeit. Sowohl der Verbandsvorsteher als auch sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.
Verbandsverwaltung
Alle verwaltungsbezogenen Aufgaben werden gemäß Verbandsordnung zentral von der Stadtverwaltung Zweibrücken durchgeführt. Die Leistungskraft dieses Mitgliedes des ZEF bietet die Gewähr, den umfangreichen und über die Jahre erheblich angestiegenen Arbeitsaufwand zu bewältigen. Die Geschäftsführung wird federführend vom Rechtsamt der Stadt Zweibrücken als Geschäftsstelle wahrgenommen.
- Verwaltungsleitung
- Kämmerei
- Infrastrukturförderung
- Erschließung
- Bauleitplanung
- technische Aufgaben
- Straßenunterhaltung
Organigramm
Verbandsordnung
Hier finden Sie die Verbandsordnung des ZEF Stand nach der 9. Änderung
VV Beschluss vom 06.02.2020
Feststellung der ADD Trier vom 05.05.2020
Bekanntmachung vom 28.05.2020
Inkrafttreten am 29.05.2020