Bebauungsplan Flugplatz Südwest
Größe: ca. 17 ha
Rechtskraft: seit 09.01. 1998
Art der baulichen Nutzung:
· Industriegebiet - GI
Zulässige Nutzungen: GI
- Gewerbebetriebe aller Art
- Lagerhäuser und Lagerplätze
- Öffentliche Betriebe
- Tankstellen
Ausnahmsweise zulässig:
- Die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung
von Wasser dienenden Nebenanlagen im Sinne § 14 Abs. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig,
auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind.
Nicht zulässig sind:
- Unzulässig sind Anlagen der Abstandsklassen I bis II des Erlasses des Ministeriums für Umwelt des
Landes Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 1992 über Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbe-
gebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung. Die o. g. Anlagen sind darüber hinaus
im Einzelfall als Ausnahme zulässig, wenn in einem immissionsschutzrechtlichen oder baurechtlichen
Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass durch besondere technische Maß-
nahmen oder Betriebsbeschränkungen die Emissionen so weit begrenzt oder Ableitungsbedingungen
so gestaltet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in räumlich benachbarten schutzbedürf-
tigen Allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten vermieden werden.
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
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