Bebauungsplan Flugplatz Südwest

Bebauungsplan Flugplatz Südwest

Größe: ca. 17 ha     










Rechtskraft: seit 09.01. 1998

Art der baulichen Nutzung:

· Industriegebiet - GI

Zulässige Nutzungen: GI

- Gewerbebetriebe aller Art
- Lagerhäuser und Lagerplätze
- Öffentliche Betriebe
- Tankstellen

Ausnahmsweise zulässig:

- Die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung 
  von Wasser dienenden Nebenanlagen im Sinne § 14 Abs. 2 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig,
  auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind.

Nicht zulässig sind:

- Unzulässig sind Anlagen der Abstandsklassen I bis II des Erlasses des Ministeriums für Umwelt des
  Landes Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 1992 über Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbe-
  gebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung. Die o. g. Anlagen sind darüber hinaus
  im Einzelfall als Ausnahme zulässig, wenn in einem immissionsschutzrechtlichen oder baurechtlichen
  Genehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass durch besondere  technische Maß-
  nahmen oder Betriebsbeschränkungen die Emissionen so weit begrenzt oder Ableitungsbedingungen
  so gestaltet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in räumlich benachbarten schutzbedürf-
  tigen Allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten vermieden werden.

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke



Link  zu Exposé Gewerbeflächen der Wirtschaftsförderung


Kontakt

Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken

Schillersstraße 4-6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-307