Rechnungsprüfungsamt
Als Rechnungsprüfungsamt sind wir ein Querschnittsamt, das in alle Bereiche der Verwaltung hineinwirkt. Ein Schwerpunkt unserer Aufgabe ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt und des ZEF.
Auch werden von meinen Mitarbeiter/innen und mir u.a. Verwendungsnachweise zu Bundes- und Landesmitteln geprüft. Prüfungen sind ein permanenter Kommunikationsprozess und mit vielfältigen Kontakten und Besprechungen verbunden. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister. Es ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig.
Leitung
Herr Benedikt Burkey

Kontakt
Rechnungsprüfungsamt
Herzogstraße 3
Erfordernis des Rechnungsprüfungsamtes
Kreisfreie und große kreisangehörige Städte müssen ein Rechnungsprüfungsamt einrichten; andere Gemeinden können es einrichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und die Kosten in angemessenem Verhältnis zum Umfang der Verwaltung stehen.
Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem Bürgermeister.
Der Bürgermeister kann die Leitung des Rechnungsprüfungsamts nur mit Zustimmung des Gemeinderats einem Beamten übertragen oder gegen dessen Willen entziehen. Die Entziehung gegen den Willen des Beamten ist nur möglich, wenn der Beamte seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt. Sie bedarf der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts darf mit dem Bürgermeister, den Beigeordneten und dem Kassenverwalter nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert oder durch Ehe verbunden sein.
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamts darf Zahlungen für die Gemeinde weder anordnen noch ausführen.
Aufgaben
Das Rechnungsprüfungsamt hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Zweibrücken,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Zweibrücken,
- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt Zweibrücken
- die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
- die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung der Stadt und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden,
- die Prüfung von Verwendungsnachweisen und Abrechnungen zu Bundes- und Landesmitteln,
- die Prüfung von Zahlungsbelegen