Führerschein und Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers sowie der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter müssen dem "Begleiteteten Fahren ab 17" zustimmen.
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (ausgefüllt und unterschrieben)
- Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (ausgefüllt und unterschrieben)
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Original)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre
- Führerschein und Personalausweis (Originale) der Begleitpersonen/Personalausweise (Originale) der Eltern
- eine erziehungsberechtigte Person
Die Mindestgebühr beträgt 44,70 €.
Für die Herstellung des Führerscheins zum 18. Lebensjahr werden 9,-- € erhoben.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die benannten Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Sie müssen 5 Jahre ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 besitzen (Nachweis ist durch Vorlage des Führerscheins oder einem Auszug aus dem Führerscheinregister zu führen).
Im Fahreignungsregister darf nicht mehr als 1 Punkt eingetragen sein.
Für die Überprüfung der Begleitperson ist eine Gebühr von 9,30 € zu entrichten.
Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (ausgefüllt und unterschrieben)
Anlage zum Antrag am Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (ausgefüllt und unterschrieben)
Ersterteilung von Fahrerlaubnissen
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) (Original)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- Bei Klassen D, D1, D1E und DE zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis (13,-- €)
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 44,70 €.
Erweiterung von Fahrerlaubnissen
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Vorhandener Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T), falls die letzte Bescheinigung älter als 2 Jahre ist
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- ggf. Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Original)
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 43,90 €.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen?
Was ist für die Neuerteilung zu tun?
Setzen Sie sich wegen Auskunft und Beratung frühzeitig mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung.
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Zur Beantragung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 6 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T) und (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) (Original)
Die Gebühr beträgt zwischen 97,40 € und 142,40 €.
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Zur Beantragung ist wegen der Unterschriften das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Um eine Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
Für Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV *, nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV *, nicht älter als 1 Jahr
- ggf. Weiterbildungsnachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
- Gebühr 32,50 € für Ausstellung der Fahrerqualifikationskarte
Für Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV *, nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV *, nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)
- ggf. Weiterbildungsnachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis (13,-- €)
- Gebühr 32,50 € für Ausstellung der Fahrerqualifikationskarte
Für Fahrgastbeförderung zusätzlich:
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV *, nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV *, nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (ab Vollendung des 60. Lebensjahres)
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis beträgt die Gebühr:
für Klassen C, C1, CE, C1E 43,90 €
für Klassen D, D1, DE D1E 56,90 €
für die Fahrgastbeförderung 51,00 €
Fahrerqualifikationskarte 32,50 €
(für Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
Ersatz von Führerscheindokumenten
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Um einen Ersatz-Führerschein zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass) ggf. Geburtsurkunde/Stammbuch
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Gegebenenfalls eine Diebstahlsanzeige
- Die Gebühr beträgt 48,40 €.
Umtausch der alten Fahrerlaubnis in den neuen Kartenführerschein
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Den alten Führerschein erhalten Sie auf Ihren Wunsch entwertet zurück.
Zur Beantragung des Umtausches brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- ggf. eine Karteikartenabschrift der Führerschein ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
Die Bearbeitungsgebühr einschließlich der Kosten für die Herstellung des neuen Führerscheins beträgt 25,30 €.
EU-Kartenführerscheine
Zum 19. Januar 2013 wurden neue EU-Kartenführerscheine eingeführt.
Alle ab diesem Zeitpunkt neu ausgestellten Führerscheine gelten dann nur noch 15 Jahre lang. Alle Dokumente, die nach dem 01.01.1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, gelten weiterhin und verlieren unter folgenden Fristen ihre Gültigkeit und müssen bis dahin neu ausgestellt werden.
Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, muss bei der Führerscheinstelle nur den alten Führerschein und ein neues biometrisches Passfoto vorlegen. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei – anders als in vielen anderen EU-Staaten – nicht vorgeschrieben. Fällig wird hier eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,30 €.
Unerlässlich ist der Umtausch jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines „neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.
Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer von vielen neuen EU-Richtlinien. Durch den Umtausch soll einerseits Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden und andererseits ist es das erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sog. „Führerschein-Tourismus" zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.
Der ADAC hat zum neuen Fahrerlaubnisrecht auch eine Broschüre erstellt, die kostenlos bei allen Geschäftsstellen des ADAC Saarland erhältlich ist oder unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.
Internationaler Führerschein
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Zur Beantragung eines Internationalen Führerscheines brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- EU-Kartenführerschein (Papierführerscheine müssen vorher auf EU- Kartenführerscheine umgestellt werden)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
Die Gebühr beträgt 16,30 €.
Sie können sich den Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins downloaden.
Antrag Führerschein international
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Zur Beantragung ist wegen der Unterschrift das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich.
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültiger Führerschein
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV *, nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV *, nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
(wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV *,
nicht älter als 1 Jahr - Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur für Krankentransporte)
- Ortskundeprüfung (in Zweibrücken nur für Taxen erforderlich) (Erfordernis ist bis auf Weiteres ausgesetzt)
- polizeiliches Führungszeugnis (13,-- €)
Die Kosten für die Ersterteilung betragen 55,60 €; die Kosten der Ortskundeprüfung 35,00 €.
Ausländische Fahrerlaubnis
Umschreibung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
Für die Umschreibung der Fahrerlaubnis sind vorzulegen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Ausländischer gültiger Führerschein (ggf. Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer)
Die Gebühr beträgt einschließlich der Kosten für die Herstellung des Führerscheins 36,30 €.
Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 FeV * aufgeführten Staates
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Ausländischer gültiger Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer
Die Gebühr beträgt 35,00 €, sofern keine Prüfung verlangt wird. Sonst zwischen 43,90 € und 44,70 €.
Ausländische Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR oder Anlage 11 FeV *)
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- Gültige Ausweispapiere
- Aufenthaltserlaubnis
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
- Ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) Original
- ein aktuelles biometrisches Passbild (45 mal 35 mm)
- Sehtest (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T), nicht älter als 2 Jahre
- Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E), nicht älter als 2 Jahre
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV * (Klassen C, C1, CE, C1E), nicht älter als 1 Jahr
- Eignungsgutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wie z.B. TÜV) oder von einem Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV * (Klassen D, D1, DE, D1E)
- Ausländischer gültiger Führerschein
- Übersetzung des Führerscheins von amtlich anerkanntem Übersetzer
Die Gebühr beträgt 43,90 €/44,70 €.
Hinweis:
FeV * = Fahrerlaubnis-Verordnung