Fahrlehrererlaubnis

Fahrlehrererlaubnis

Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.

Für die Beantragung einer Fahrlehrerlaubnis brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Amtliche Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (TÜV), nicht älter als 1 Jahr
  • Führerschein oder beglaubigte Ablichtung des Führerscheins
  • Unterlagen über Fahrpraxis
  • Nachweis über Vorbildung
  • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgebührten Ausbildung (ist nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen)
  • Bei Antrag auf Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE - Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der
     durchgeführten Ausbildung und das Berichtsheft (sind nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen)

Die Gebühr beträgt einschließlich der Ausfertigung des Fahrlehrerscheins 45,20 €, bei Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins zusätzlich 40,90 €.

Kontakt

Ordnungsamt Fahrerlaubisangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-335

+49 6332 871-370