Fahrgastbeförderung (Taxierlaubnis)

Fahrgastbeförderung (Taxierlaubnis)

Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Taxen oder Mietwagen

Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.

Für die Erteilung der Genehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis der fachlichen Eignung 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  • des Finanzamts
  • der Gemeinde
  • der Träger der Sozialversicherung
  • der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung/bestätigte Vermögensübersicht bei Taxen und Mietwagenverkehr
  • Führungszeugnis

Bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, zusätzlich

  • beglaubigte Abschrift der Eintragungen 
  • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste

Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Genehmigung.

Kontakt

Ordnungsamt Fahrerlaubnisangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-335

+49 6332 871-370