Fahrgastbeförderung (Taxierlaubnis)
Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Taxen oder Mietwagen
Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.
Für die Erteilung der Genehmigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- des Finanzamts
- der Gemeinde
- der Träger der Sozialversicherung
- der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung/bestätigte Vermögensübersicht bei Taxen und Mietwagenverkehr
- Führungszeugnis
Bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, zusätzlich
- beglaubigte Abschrift der Eintragungen
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Genehmigung.