Schankerlaubnis (Gestattung nach § 12 GastG)

Schankerlaubnis                                             (Gestattung nach § 12 GastG)

Allgemeine Informationen    

Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden (Schankerlaubnis). Den besonderen Anlass stellen z.B. Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen und Gesellschaften, Weihnachtsmärkte dar.
Eine Gestattung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Falls ausschließlich alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht werden, ist zwar keine Gestattung erforderlich, der Betrieb soll jedoch trotzdem angezeigt werden.

Was ist zu beachten?               

Sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist zu beachten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer sein darf, als das billigste alkoholische Getränk. 
Im Rahmen der Gestattung können jederzeit Auflagen erteilt werden, die entsprechend einzuhalten sind.
Außerdem sind weitere gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Jugend-, Nichtraucher-, Lärmschutz oder auch lebensmittel-/hygienerechtliche Vorschriften einzuhalten.

Antragsstellung                      

Der Antrag ist ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zweibrücken zu stellen.

Landesimmissionsschutzgesetz

Im Rahmen der Schankerlaubnis können auch Ausnahmen (z.B. lautere Musik über 22:00 Uhr hinaus) zum LImschG beantragt werden.

Gebühren                                   

In Standardfällen wird derzeit eine Gebühr in Höhe von 48,00 € erhoben. Abhängig vom Arbeitsaufwand kann die Gebühr in Einzelfällen höher ausfallen. Bei Barzahlung ist es wegen des geringeren Aufwandes möglich, die Gebühr auf 33,00 € zu reduzieren.

Sollte eine Ausnahme nach LImschG ausgesprochen werden, so fallen hierfür pro Veranstaltung 50,00 € an. 

Schankerlaubnis (Gestattung nach § 12 GastG) (14 KB)

Kontakt

Ordnungsamt Gewerbe- und Ordnungsrecht

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-327

+49 6332 871-326

+49 6332 871-344