Neufahrzeug aus dem Ausland
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Bescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgleidstaaten)
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. EG-Übereinstimmungserklärung (CoC) (aus den Papieren muss ersichtlich sein,
dass es sich um ein Neufahrzeug handelt) - Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung (ohne CoC)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Vollmacht für Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat mit Originalunterschrift vom Halter und, falls abweichend, vom Girokontoinhaber
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister