KFZ-Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (mindestens als Kopie)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Vollmacht bei Vertretung (Ausweis des Bevollmächtigten)
  • Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormundes bei Minderjährigen
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)

Seit dem 1. November 2012 können Kurzzeitkennzeichen nur bei der für den Wohnsitz bzw. den Firmensitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden, § 42 FZV.

Eine Ausnahme von der örtlichen  Zuständigkeit der Zulassungsbehörde ist zugelassen, wenn der Antragsteller durch einen Kaufvertrag nachweist, dass das Fahrzeug zum Zwecke des Erwerbs des Eigentums von einer Person oder einem Unternehmen im Zulassungsbezirk überlassen worden ist.

Gebühr für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen beträgt 13,10 €.


Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
nur am Standort des Fahrzeugs möglich!    

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine  
     Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Kennzeichenschilder 
  • gelbe Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für internationale Zulassung
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Kaufvertrag  
  • SEPA-Lastschriftmandat bei deutschem Konto
     Liegt dies nicht vor, ist die Steuer beim Zoll vorab zu entrichten

Zur Kontrolle der Fahrzeugidentifizierungsnummer ist die Vorführung des Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorführung ausgestellt.

Die Gebühr für die Internationale Zulassung beträgt 33,30 €.


Wunschkennzeichen


Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung     

Zuteilung von roten Händler-Kennzeichen

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Auftragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z. B. EC-Karte oder Kontoauszug)
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister

Zuteilung von roten Oldtimer-Kennzeichen

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs bestätigt werden.

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Führungszeugnis
  • Fahrzeugpapiere
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer amtlich anerkannten Prüfstelle 
     (Gutachten nach § 23 StVZO)
  • Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)

Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust      

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Verlusterklärung des Fahrzeughalters (sind beide Kennzeichen verloren, so ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich) bzw. Diebstahlanzeige von der Polizei
  • Noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichens)
  • Vollmacht für Beauftragten
  • Einzugsermächtigung (wird mit Ihrer Unterschrift auf unserem Antragsformular erteilt) + Nachweis über ein bestehendes Konto des Fahrzeughalters (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)

Kennzeichenabstempelung     

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung (HU)

Wechselkennzeichen               

Seit 01.07.2012 gibt es die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse wechselweise mit einem Nummernschild zu fahren.
Bisher konnten entweder nur beide Fahrzeuge das ganze Jahr über angemeldet werden oder eines der Fahrzeuge konnte mit einem Saisonkennzeichen nur zeitweise betrieben werden.
Mit den Wechselkennzeichen können beide Fahrzeuge im Wechsel gefahren werden.
Die Steuern sind allerdings für beide Fahrzeuge zu entrichten und bei den Versicherungen gibt es auch nicht in allen Fällen Ersparnisse.
Auch gelten die Wechselkennzeichen nur für Fahrzeuge, die auf die gleiche Person zugelassen sind.
Wichtig ist vor allem, dass das zweite, gerade nicht genutzte Fahrzeug, nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden darf, sondern nur auf Privatgrund, ansonsten drohen Bußgeld (40 €), ein Strafpunkt und die Abschleppkosten.
Sollten Sie vergessen, das Hauptkennzeichen zu wechseln, wird hierfür ebenfalls ein Bußgeld (50 €) fällig und es besteht Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Die Wechselkennzeichen bestehen aus insgesamt sechs Teilen. Zwei Hauptkennzeichen, die auch immer an dem gerade betriebenen Fahrzeug anzubringen sind, und vier kleine Zusatzschilder, die vorne und hinten fest am Fahrzeug befestigt werden. Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf ca. 65 € und für die Kennzeichen auf ca. 40 €.
Abwechselnd können gefahren werden: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil, Motorrad-Motorrad oder Motorrad-Quad/Trike.

Kontakt

Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-348