Keine Zulassung bei KFZ-Steuer-Rückstand

Keine Zulassung bei Kfz-Steuer Rückstand

Wer Kfz-Steuer schuldet, kann kein Fahrzeug mehr zulassen

Wer Schulden bei der Kraftfahrzeugsteuer hat, kann vom Januar 2005 an kein Fahrzeug mehr zulassen. Bestehen Rückstände bei der Kfz-Steuer, verweigern die Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz die Ausstellung eines Kfz-Scheins. Darauf weist das rheinland-pfälzische Finanzministerium hin. Die Neuregelung, sagt Finanzminister Gernot Mittler, solle nicht zuletzt vermeiden helfen, "dass zu alten Rückständen neue kommen". In Härtefällen können die Zulassungsstellen Ausnahmen gewähren, allerdings nur mit Zustimmung des Hauptzollamtes.

Die Kfz-Steuer wurde bislang häufig unpünktlich, in falscher Höhe oder gar nicht bezahlt. Seit Mai 2009 muss deshalb mit der Zulassung eine Einzugsermächtigung erteilt werden. In Rheinland-Pfalz vergaß bis zu dieser Neuregelung druchschnittlich jeder Zweite, die Kfz-Steuer pünktlich zu entrichten. Für die Finanzverwaltung hieß das: Es musste gemahnt und eventuell vollstreckt werden. Für die Zulassungsbehörden bedeutete das: Fahrzeuge mussten mitunter von Amts wegen abgemeldet werden.

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