Kraftfahrzeugangelegenheiten
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Nachweis des Versicherungsschutzes
- Feinstaubplakette
- Keine Zulassung bei KFZ-Steuer-Rückstand
- KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Online-Abmeldung
- KFZ-Zulassung
- Meldung Fahrzeugverkauf
- Standortübergreifender Zulassungsservice der Städte Zweibrücken und Pirmasens
- Umschreibung
- Verlust von Fahrzeugpapieren
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Seit 01.01.2017 benötigen wir bei zulassungsrelevanten Vorgängen die HU-Bescheinigung (TÜV) im Original oder in Kopie.
Hinweis für Händler/Zulassungsdienste:
Für Händler und Zulassungsdienste mit mehr als 3 Zulassungen können wir gesonderte Zeitfenster anbieten. Eine Online-Terminreservierung ist in diesen Fällen nicht möglich, evtl. gebuchte Termine werden storniert. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Termine telefonisch bzw. per Mail mit uns abzustimmen.