Kraftfahrzeugangelegenheiten
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Nachweis des Versicherungsschutzes
- Feinstaubplakette
- Keine Zulassung bei KFZ-Steuer-Rückstand
- KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Online-Abmeldung
- KFZ-Zulassung
- Meldung Fahrzeugverkauf
- Standortübergreifender Zulassungsservice der Städte Zweibrücken und Pirmasens
- Umschreibung
- Verlust von Fahrzeugpapieren
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
!!ACHTUNG ab dem 01.02.2024 sind keine iKFZ-Vorgänge mehr möglich!! Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispiels- weise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Los fahren mit ungestempelten Kennzeichen). Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zu dem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden. Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i- Kfz Stufe 4 bis auf bis auf Weiteres nicht freigeschaltet werden. Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen jedoch außerhalb unserer und der Einflusssphäre der rheinland-pfälzischen Zulassungsbehörden. Wir bitten daher für die jetzige und für alle Seiten höchst unbefriedigende Situation um Verständnis; wir hätten uns vielmehr einen nahtlosen Übergang zur Stufe 4 gewünscht.
Seit 01.01.2017 benötigen wir bei zulassungsrelevanten Vorgängen die HU-Bescheinigung (TÜV) im Original oder in Kopie.
Hinweis für Händler/Zulassungsdienste:
Für Händler und Zulassungsdienste mit mehr als 3 Zulassungen können wir gesonderte Zeitfenster anbieten. Eine Online-Terminreservierung ist in diesen Fällen nicht möglich, evtl. gebuchte Termine werden storniert. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Termine telefonisch bzw. per Mail mit uns abzustimmen.