Kraftfahrzeugangelegenheiten

Kraftfahrzeugangelegenheiten

Seit 01.01.2017 benötigen wir bei zulassungsrelevanten Vorgängen die HU-Bescheinigung (TÜV) im Original oder in Kopie.

Hinweis für Händler/Zulassungsdienste:
Für Händler und Zulassungsdienste mit mehr als 3 Zulassungen können wir gesonderte Zeitfenster anbieten. Eine Online-Terminreservierung ist in diesen Fällen nicht möglich, evtl. gebuchte Termine werden storniert. Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Termine telefonisch bzw. per Mail mit uns abzustimmen.

Kontakt

Ordnungsamt Kraftfahrzeugangelegenheiten

Maxstraße 1

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-334

+49 6332 871-348

Online Verfahren

Keine Formulare/Verfahren gefunden.

FORMULARE

KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (16 KB)

Vollmacht Vorlage KFZ-Zulassungsbehörde (29 KB)    

Einverständniserklärung bei Zulassung auf Minderjährige