Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen
Abschriften oder Ablichtungen, die Sie beglaubigen lassen wollen, müssen von einer deutschen Behörde ausgestellt sein oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Zur Beglaubigung einer Abschrift oder einer Ablichtung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie das Originaldokument mit vorlegen.
Die Gebühr beträgt 3,00 € je Beglaubigung.
Deutsche Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Die amtliche Beglaubigung darf nur erfolgen, wenn die Unterschrift oder das Handzeichen in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen oder anerkannt wird.
Die persönliche Vorsprache ist immer erforderlich. Der Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 3,00 €.
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist und bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Eintragungsbewilligung
Eintragung eines Rechts in das Grundbuch - Löschungsbewilligung
Löschung eines Rechts im Grundbuch - Anmeldungen zum Vereinsregister
Privatrechtliche Angelegenheiten müssen beim Notar beglaubigt werden.
Die Unterschriften müssen immer persönlich in Gegenwart des für die Beglaubigung zuständigen Sachbearbeiters vollzogen werden. Der Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Die Gebühr beträgt 15,00 € je Vorgang.