Einwohnermelde- und Passangelegenheiten
Wir weisen darauf hin, dass wir nur für Personen, deren Hauptwohnsitz in Zweibrücken bzw. in den Vororten Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler oder Wattweiler liegt, zuständig sind.
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Wir weisen darauf hin, dass wir nur für Personen, deren Hauptwohnsitz in Zweibrücken bzw. in den Vororten Mittelbach-Hengstbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler oder Wattweiler liegt, zuständig sind.
Ordnungsamt Einwohnermeldeamt
Maxstraße 1