Die Hundesteuer
wird im Sachgebiet Steuerwesen geplant, berechnet und festgesetzt.
Basis hierfür ist
hauptsächlich die Hundesteuersatzung, die online einsehbar sind:
Vordrucke zur An- oder Abmeldung von Hunden erhalten Sie MO – FR von 9-12 Uhr im Büro 250 der Herzogstraße 3 (Eingang aus Richtung Uhlandstraße, dort befindet sich eine lange Rampe),
oder finden Sie hier zum Download.
Was ist zu beachten?
Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, spätestens zwei Wochen ab Aufnahme des Hundes in den Haushalt jeden Hund bei der Stadt Zweibrücken anzuzeigen. Hierbei sind die zur Steuerberechnung erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen.
Unser Tipp:
gerne frühzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragen, was in Bezug auf die Hundesteuer zu beachten ist.