Grundsteuer A

Die Grundsteuer A  

wird im Sachgebiet Steuerwesen geplant, berechnet und festgesetzt.

Unsere Rechtsgrundlagen bilden hauptsächlich Grundsteuergesetz und Abgabenordnung.

Der Hebesatz der Stadt Zweibrücken ist auf der Seite Steuerhebesätze aufgeführt.

Im Übrigen gilt das zur Grundsteuer B jeweils Erwähnte:
 

Wie wird die Höhe der Grundsteuer bekannt?                         

Im Grundlagenbescheid (Messbescheid), den das zuständige Finanzamt versendet, ist der sogenannte Messbetrag aufgeführt. 

Dieser Betrag wird mit 1/100 des städtischen Hebesatzes multipliziert und dem/r Eigentümer/in (einmal) bekanntgegeben.

Herr Zimmermann ( Tel. 06332 / 871-212) versendet zu Verpachtungszwecken auch Kontoauszüge des Vorjahres, um Betriebskostenabrechnungen zu erleichtern.

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Kämmerei

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