Einzugsermächtigung
Warum Bankabbuchung?
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zweibrücken erwarten, dass die Verwaltungskosten so niedrig wie möglich gehalten werden. Deshalb bieten wir seit Jahren die Möglichkeit der Bankabbuchung an. Man erteilt einmal eine Einzugsermächtigung und alles andere erledigt automatisch und termingerecht die Datenverarbeitung. Die große Mehrheit der Steuerzahler macht von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Die zeit- und personalaufwendige Verbuchung von Einzelüberweisungen oder Bareinzahlungen wird dadurch eingespart. Außerdem bietet das Verfahren eine Menge weiterer Vorteile:
- Zahlungstermine brauchen nicht mehr überwacht werden.
- Zeitersparnis, da das Ausfüllen der Überweisungsaufträge und der Besuch der Bank oder Sparkasse entfällt.
- Keine Falschbuchungen oder Fehlüberweisungen (wir geben zum Fälligkeitstermin unserer Hausbank per
Datenverarbeitung den Auftrag, den fälligen Betrag bei Ihnen einzuziehen, gleichzeitig wird Ihre Zahlung
automatisch bei uns zugeordnet). Einfacher, bequemer und "richtiger" geht es nicht! - Zahlungserinnerungen oder gebührenpflichtige Mahnungen mit Säumniszuschlägen entfallen.
- Erstattungen können schneller und ohne Rückfragen vorgenommen werden, da die Bankverbindung gespeichert
ist. - Billigere Buchungspostengebühren bei einigen Kreditinstituten.
Für welche Abgaben sollte eine Einzugsermächtigung erteilt werden
Einzugsermächtigungen eignen sich insbesondere für
- Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- sonstige wiederkehrende Einnahmen
Die Einzugsermächtigung kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Weitere Auskünfte
Unsere nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte zur Einzugsermächtigung.
Frau Heintz | Tel: 06332-871-262 |
Frau Pierrot | Tel: 06332-871-257 |
Frau Eicher | Tel: 06332/871-259 |
Frau Wegner | Tel: 06332/871-258 |
Frau Grimm | Tel: 06332/871-256 |
Frau Ewert | Tel. 06332-871269 |
Frau Dillinger-Schneider | Tel: 06332/871-260 |
Frau Altvater | Tel: 06332/871-260 |
Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung
Wir haben Ihnen bereits eine Erklärung vorbereitet, die Sie nur noch ergänzen, unterschreiben und uns zuschicken müssen.