Kassenwesen

Stadthauptkasse - Kassenwesen

Die Stadtkasse gehört als Teil der Finanzabteilung zur Kämmerei der Stadt Zweibrücken. Wir stehen den Bürgerinnen und Bürgern für

- die Abwicklung des Zahlungsverkehrs inclusive SEPA-Lastschriftverfahren

- die Erteilung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z.B. für Gewerbegenehmigungen)

gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir möchten ausdrücklich auf die Vorzüge des SEPA-Lastschriftverfahrens hinweisen, mit denen die Stadt laufende Aufwendungen (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge, usw.) von Ihrem Konto abbuchen kann. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist bequem, da es Ihnen den Aufwand manueller Überweisungen erspart. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist sicher, da der Kunde ausdrücklich eine doppelte Erklärung abgibt. Diese doppelte Erklärung heißt "Mandat":

Sie, als unser Kunde, ermächtigen uns als Stadt schriftlich zum Einzug und erteilen Ihrer Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Buchung. Daher sollte es in diesem Verfahren keine ungenehmigten Lastschriftbuchungen geben. Durch Ihre Erlaubnis, die Aufwendungen fristgerecht von Ihrem Konto abbuchen zu können, werden "nebenbei" kostenpflichtige Mahnungen bei zu spät geleisteten Zahlungen verhindert. Sie als unser Kunde können erteilte Lastschriftmandate bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen. Bereits abgebuchte Beträge können Sie sich bis 8 Wochen nach der Kontobelastung von Ihrer Bank erstatten lassen.

Zu unseren weiteren Aufgaben gehören:

Buchführung

Liquiditätsplanung

Verwaltung von Kassenmitteln

Forderungsmanagement (incl. Mahn- und Vollstreckungswesen)

Sachgebietsleiter Martin Deller

Kontakt

Kämmerei

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-205

+49 6332 871-216

Stadthauptkasse

Schillerstraße 4 - 6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-251

+49 6332 871-275


Formulare zur Erteilung einer Einzugsermächtigung