Haushaltsplan
Erläuterungen
Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) ist er regelmäßig aufzustellen und auf einen bestimmten Zeitraum bezogen – in der Regel ein Jahr. Der Haushalt ist systematisch gegliedert.
Er entfaltet eine Bindungswirkung nach innen und nach außen.
Nach außen dem Bürger gegenüber zum Beispiel durch die Festsetzung von Steuersätzen in der Haushaltssatzung; nach innen dadurch, dass zum Beispiel Maßnahmen nur nach den im Haushalt getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden können. Zu beachten ist hierbei, dass gemäß § 96 GemO durch den Haushaltsplan Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter weder begründet noch aufgehoben werden.
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