Kindertagespflege

Kindertagespflege

Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson Januar-Juli 2025 - 1

Kindertagespflegeperson

Das Stadtjugendamt Zweibrücken bietet die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson in der Zeit von Januar bis Juli 2025, im Auftrag der Stadt Zweibrücken an.

Flyer zum Download

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsform für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

Mit flexiblen Betreuungszeiten bietet sie ein wichtiges ergänzendes Angebot zur Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und der schulischen Betreuung) und bildet einen ebenso wichtigen Baustein zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ermöglicht Müttern und Vätern eine Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung auch bei ungünstigen und wechselnden Arbeitszeiten. Die familienähnliche Betreuungsform wird vor allem für Kinder in frühen Lebensjahren in Anspruch genommen.

Kindertagespflege ist aber auch bedeutsam im Hinblick auf die Erziehung und Bildung von Kindern. Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale und geistige Entwicklung des Kindes, wobei die individuellen Hintergründe des Kindes und seiner Familie Berücksichtigung erfahren sollen.

Tagespflegepersonen betreuen das Tageskind, sichern seine Grundversorgung, investieren ihr persönliches Engagement und ihre erzieherische Kompetenz in die individuelle Förderung des Kindes. Sie müssen für diese Tätigkeit persönlich, fachlich und gesundheitlich geeignet sein sowie über geeignete Räumlichkeiten verfügen.

Seit dem Jahr 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung nachweisen. Eine Pflegeerlaubnis wird durch das zuständige Jugendamt erteilt.

Voraussetzung einer möglichen Finanzierung der Tagespflege durch das Jugendamt bei Kindern unter 3 Jahren ist eine Berufstätigkeit, Ausbildung oder berufliche Eingliederungsmaßnahme der Eltern, oder ein besonderer Förderbedarf des Kindes. Dieser Anspruch wird durch das Jugendamt geprüft. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten durch einen Elternbeitrag, wie in der Kinderkrippe und im Hort.

Die Vermittlung einer Tagespflegeperson erfolgt bei der Stadt Zweibücken durch das Jugendamt.

Kontakt

Kindertagespflege

Schillerstraße 4

Zimmer A 237

66482 Zweibrücken

Frau Weber

+49 6332 871-584

+49 6332 871-570

Jugendamt Zweibrücken

Schillerstraße 4 - 6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-553

+49 6332 871-570