Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) lässt sich mit drei Begriffen beschreiben:
Bestandsermittlung, Bedarfsfeststellung, Maßnahmenplanung.
Darunter fallen alle Einrichtungen und Dienste, die Kinder, Jugendliche und Eltern in ihren Lebensbereichen betreffen, z. B. die Gestaltung einer kind- und familiengerechten sozialen Umwelt, ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot an Jugendhilfeleistungen, die Abwendung von Gefahren für Kinder und Familien und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Tätigkeiten im Rahmen der Jugendhilfeplanung sind u. a.
- Kindertagesstättenbedarfsplanung
- Spielplatzplanung
- Beteiligungsprojekte
- Evaluation der Hilfen zur Erziehung
- Durchführung von Befragungen
- Umsetzung des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes (siehe auch Frühe Hilfen)
- Aufbau und Pflege lokaler Netzwerke
- Erstellung und Aktualisierung von Informationsbroschüren