Jugendamt
Zweibrücken

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) lässt sich mit drei Begriffen beschreiben:

Bestandsermittlung, Bedarfsfeststellung, Maßnahmenplanung.

Darunter fallen alle Einrichtungen und Dienste, die Kinder, Jugendliche und Eltern in ihren Lebensbereichen betreffen, z. B. die Gestaltung einer kind- und familiengerechten sozialen Umwelt, ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot an Jugendhilfeleistungen, die Abwendung von Gefahren für Kinder und Familien und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Tätigkeiten im Rahmen der Jugendhilfeplanung sind u. a. 

  • Kindertagesstättenbedarfsplanung         
  • Spielplatzplanung 
  • Beteiligungsprojekte
  • Evaluation der Hilfen zur Erziehung 
  • Durchführung von Befragungen
  • Umsetzung des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes (siehe auch Frühe Hilfen) 
  • Aufbau und Pflege lokaler Netzwerke 
  • Erstellung und Aktualisierung von Informationsbroschüren

Kontakt

Jugendamt Zweibrücken

Schillerstraße 4 - 6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-553

+49 6332 871-570

Jugendhilfeplanung

Zimmer 211

Frau Heb

+49 6332 871-569

+49 6332 871-570