Beistandschaften
Wir unterstützen Sie insbesondere bei
- Fragen rund um die Vaterschaft
- Unterhaltsfragen
- Sorgeerklärungen und anderen Beurkundungen
Was ist eine Beistandschaft?
Sie haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Beratung hinsichtlich des Unterhaltes an das Jugendamt zu wenden. Dieses Angebot reicht oftmals aus, um die notwendigen Grundlagen zu schaffen. z. B. hinsichtlich der Höhe des Unterhaltes.
Sollte das nicht genügen, weil etwa der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig mit uns zusammenarbeitet, können Sie jederzeit eine Beistandschaft einrichten.
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und/oder bei der Feststellung der Vaterschaft (§ 1712 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wer kann eine Beistandschaft erhalten?
Eine Beistandschaft kann dasjenige Elternteil beantragen, das für ein minderjähriges Kind in seinem Haushalt sorgt. Es spielt keine Rolle, ob man alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht hat.
Im Gegensatz zur Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen sind wir als Beistand auch in der Lage, z. B. vor Gericht aufzutreten. Wir vertreten das Kind in Unterhaltsangelegenheiten insbesondere, dass Unterhalt für das Kind gezahlt wird.
Die Beistandschaft kann jederzeit beantragt und jederzeit beendet werden; sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes.
Sie können gerne außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren (siehe Kontaktspalte rechts) .