Gleichstellungs-, Frauenbeauftragte
Kommunale Gleichstellungsstelle
Die Arbeit der städtischen Beauftragten für Frauengleichstellung ist allgemein in zwei Wirkungsrichtungen angelegt:
- einerseits innerhalb der Stadtverwaltung mit einer generellen Zuständigkeit für die Angelegenheiten aller weiblichen Beschäftigten
- und in zweiter Richtung - außerhalb der Stadtverwaltung und übergreifend auf die kommunale sowie weitere Ebenen (Land, Bund, etc.) - eine Mitarbeit an der Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung der Geschlechter auch auf gemeindlicher Ebene.
Kampagne „FrauenStärken
Die Gleichstellungsbeauftragten der Westpfalz, haben gemeinsam die Kampagne „FrauenStärken“ entwickelt um aufzuzeigen, dass die tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männer noch nicht erreicht ist.
Unser Film „FrauenStärken“ verdeutlicht dazu die Schwerpunkte:
Entgeltungleichheit
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Existenzsicherung im Alter (Frauenarmut)
Gewalt gegen Frauen
Politische Partizipation von Frauen
www.frauenStärken-westpfalz.de
Die Arbeit ist insbesondere durch folgende Aufgabenbereiche gekennzeichnet
- Information und Beratung
- Konzeptionierung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik
- Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
- Vermittlung zwischen Frauenbewegung, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik
- Unterstützung und Mitwirkung bei der Gleichstellung von Mann und Frau in sozialen, organisatorischen und
personellen Maßnahmen der Dienststelle.
Die Gleichstellungsbeauftragte (Beauftragte für Frauengleichstellung) arbeitet zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung; gleiche Teilhabemöglichkeiten für Frauen und Männer - unabhängig von (erworbenen) Geschlechterstereotypen. Sie ist damit auch Interessenvertretung für Frauen, um die Benachteiligung von Frauen in allen Bereichen abzubauen.
Beispiele aus der Arbeit finden sich in folgenden Themenfeldern
- Umsetzung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz
- Gender Mainstreaming als Strategie zur Umsetzung der Chancengleichheit
- Gewalt gegen Frauen und Kinder und Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Soziale Sicherung
- Einbeziehung von Frauen mit Migrationshintergrund
- Mädchenarbeit
- Girls´Day
- Erfahrungsaustausch mit Expertinnen und Experten anderer Ämter und Institutionen
- Zusammenarbeit mit Frauengruppen
- Zusammenarbeit mit Zweibrücker Selbsthilfegruppen
Besondere Anliegen
- Bildung und Weiterbildung der Frauen in Zweibrücken unter Beachtung frauenspezifischer Gesichtspunkte auf der Basis von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, in Kooperation mit Institutionen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie mit Projekt- und Bildungsträgern
- Hilfestellung für von Gewalterfahrung Betroffene.