Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte


In seiner Sitzung am 11. Februar 2015 hat der Stadtrat der Stadt Zweibrücken die Beteiligung an der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beschlossen. Zum 01. Juni 2015 wurde die Karte in Zweibrücken offiziell eingeführt.

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Was ist die Ehrenamtskarte?

Bei der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz handelt es sich um ein Instrument zur Anerkennung des Engagements von Bürgerinnen und Bürgern, die beispielsweise in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. ehrenamtlich tätig sind. Sie ist Ausdruck der Wertschätzung für bürgerschaftlichen Einsatz und verbindet diese Würdigung mit praktischem Nutzen. Mit der Karte können geldwerte Vergünstigungen genutzt werden, die die beteiligten Kommunen und das Land für eine landesweite Nutzung bereitstellen.

Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann nach Ablauf dieser Zeit wieder beantragt werden.

Weitere Informationen über die Vorgehensweise und Details zur Ehrenamtskarte selbst finden Sie auf der Internetseite wir-tun-was.rlp.de 

Den aktuellen Flyer finden Sie hier.

Vergünstigungen

Die Stadt Zweibrücken selbst und die städtischen Töchter stellen für Karteninhaber folgende Vergünstigungen zur Verfügung:

  • Freier Eintritt in den Zweibrücker Rosengarten; bei Sonderveranstaltungen muss lediglich der Aufpreis gezahlt werden.
  • Beim Kauf einer Eintrittskarte für das Hallenbad bekommt man eine Freikarte für den nächsten Besuch.
  • Freier Eintritt für das Freibad.
  • Freien Eintritt für die Dauerausstellung des Zweibrücker Stadtmuseums.
  • Die Stadtbücherei kann ein Jahr lang kostenlos genutzt werden.

Darüber hinaus bieten folgende Partner aus der Privatwirtschaft in Zweibrücken Vergünstigungen an:

  • Die "Apotheke am Hallplatz" in Zweibrücken bietet 15% Rabatt auf die Kosmetikprodukte ausgewählter Marken.
  • Das Restaurant "Thai Chi" bietet 20% Rabatt auf jede Bestellung (Vorspeisen, Hauptgänge und Getränke).

Eine Übersicht der Vergünstigungsangebote aller beteiligten Kommunen in ganz Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Für Interessenten aus der Privatwirtschaft, die sich mit Vergünstigungsangeboten an der Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz beteiligen möchten, wurde von der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung ein Formular zur Verfügung gestellt, das ausgedruckt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Haupt- und Personalamt der Stadt Zweibrücken abgegeben werden kann.


Vergabekriterien

Eine Ehrenamtskarte kann beantragen, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagiert ohne eine pauschale finanzielle Entschädigung zu erhalten. Dabei muss sich die ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf einen Träger beschränken, sondern kann sich auch auf mehrere unterschiedliche Stellen verteilen. 


Antragsformular

Antrag auf Ausstellung der landesweiten Ehrenamtskarte

Das Antragsformular können Sie ausgefüllt mit Bestätigung des jeweiligen Trägers bei der Stadtverwaltung abgeben oder mit der Post an die unten angegebene Adresse senden. Die Anträge werden gesammelt und dann an die Staatskanzlei weitergeleitet, wo die Karten produziert und dann an uns zurückgesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über leitstelle@stk.rlp.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Hauptamt

Schillerstraße 4 - 6

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-141

+49 332 871-120