Obdachlosenpolizei
Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!
Menschen, die obdachlos geworden sind, können nach den Bestimmungen des Polizeirechtes im Rahmen der Gefahrenabwehr in Notunterkünfte eingewiesen werden. Dies erfolgt zeitlich befristet, in der Regel für 3 Monate. Vor Eingreifen der Behörde müssen die Betroffenen aber zunächst den Versuch unternehmen, durch Eigeninitiative die Notsituation selbst zu überwinden.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Sachgebiet "Obdachlosenpolizei" (siehe Kontaktspalte rechts).