Obdachlosenpolizei

Obdachlosenpolizei

Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!


Menschen, die obdachlos geworden sind, können nach den Bestimmungen des Polizeirechtes im Rahmen der Gefahrenabwehr in Notunterkünfte eingewiesen werden. Dies erfolgt zeitlich befristet, in der Regel für 3 Monate. Vor Eingreifen der Behörde müssen die Betroffenen aber zunächst den Versuch unternehmen, durch Eigeninitiative die Notsituation selbst zu überwinden.

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Sachgebiet "Obdachlosenpolizei" (siehe Kontaktspalte rechts).

Kontakt

Obdachlosenpolizei

Herzogstraße 3

2.OG, Zimmer B268

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-515

+49 6332 871-530

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530