Kriegsopferentschädigung/-fürsorge
Auskünfte erteilt die seit 01.01.2011 zuständige Kreisverwaltung Mainz-Bingen (siehe Kontaktspalte rechts).
Unter Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zu verstehen, die an Kriegsbeschädigte bzw. deren Witwen gezahlt werden. Als Nachweis für einen grundsätzlichen Anspruch gelten die entsprechenden Bescheide des Versorgungsamtes. Anträge beim Versorgungsamt können auch heute noch gestellt werden. Die Leistungen sind ähnlich denen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch gelten für die Gewährung andere Einkommensvoraussetzungen und Freibeträge.
Weiterhin sind im Rahmen der Kriegsopferfürsorge Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstgeschädigte sowie Impfgeschädigte anspruchsberechtigt.
Das Versorgungsamt für den Bereich Pfalz befindet sich in Landau (siehe Kontaktspalte rechts).
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können sein
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Erziehungshilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen