Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen, die keine oder keine ausreichenden Leistungen der Pflegekasse erhalten und den notwendigen Pflegeaufwand auch nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Die Leistung ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII gesetzlich geregelt. Die Leistungen können im ambulanten Bereich (z.B. Häusliche Pflege oder Hausnotruf) oder teil-/ vollstationären Bereich (z. B. (Kurzzeit-/Verhinderungs-) Pflege im Pflegeheim) erbracht werden. 

Die Hilfe zur Pflege ist wie alle Sozialhilfeleistungen gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger (insbes. Pflegekasse, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger), nachrangig. Pflegebedürftig und damit leistungsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen. Die Besonderheit des Einzelfalls ist zu berücksichtigen. 


Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich

Dazu zählen:

  • Ambulante Eingliederungshilfe
  • Blindenhilfe
  • Landesblindengeld
  • Persönliches Budget
  • Landespflegegeld
  • Hilfe zur Pflege


Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (bei Heimunterbringung)

Dazu zählen:

  • Betreutes Wohnen für psychisch behinderte Menschen
  • Sonderkindergärten
  • Fahrdienst für behinderte Menschen
  • Verhinderungspflege
  • Frühförderung


Kontakt

Hilfe zur Pflege (ambulant)

Herzogstraße 3

Zimmer B162, B163

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-501

Buchstabe A - J 1. OG, Zimmer B162

+49 6332 871-511

Buchstabe K - Z 1. OG, Zimmer B163

Hilfe zur Pflege (stationär)

Herzogstraße 3

Zimmer B162, B163

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-501

Buchstabe A - K 1. OG, Zimmer B162

+49 6332 871-511

Buchstabe L- Z 1. OG, Zimmer B163

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530