Betreuungsbehörde
Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!
Wichtiger Hinweis
Die Betreuungsbehörde befindet sich im Info- und Beratungszentrum in der Poststraße 40!
Bei der Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken kann die rechtliche Betreuung Volljähriger beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln können.
Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten.
Außerdem erhalten ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Zweibrücken; Terminvereinbarungen können gerne per Mail vorgenommen werden (siehe Kontaktspalte rechts).
psychNAVI Rheinland-Pfalz
Das psychNAVi Rheinland-Pfalz hilft Menschen mit psychischen Herausforderungen und ihren Angehörigen bei der Suche nach Unterstützungsangeboten in ganz Rheinland-Pfalz. Über verschiedene Suchfunktionen können passgenaue Angebote gefunden werden. Unter dem Menüpunkt Krisenhilfe sind Informationen für den Notfall zu finden.