Betreutes Wohnen für Haftentlassene
Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!
Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen worden sind und für die unmittelbare Zeit nach der Haft der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bedürfen.
Die Hilfe wird in Form einer Resozialisierungsmaßnahme in der Wohngemeinschaft „Betreutes Wohnen“ beim Diakonischen Werk Zweibrücken gewährt.
Voraussetzung für die Bewilligung ist das Vorliegen besonders kritischer Lebensumstände nach der Haftentlassung, wie z. B. Wohnungslosigkeit und das Fehlen von sozialen Bindungen.
Ziel der Resozialisierungsmaßnahmen ist die Beschaffung einer eigenen Wohnung und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sofern die Haftentlassenen arbeitsfähig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung für Betreutes Wohnen für Haftentlassene (siehe Kontaktspalte rechts).