Ausbildungsförderung (BAföG)

Ausbildungsförderung (BAföG)

Die Verwaltung bittet ausdrücklich in allen Bereichen um vorherige Terminvereinbarung. Bei Vorsprachen ohne Termin ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen!

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Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seinen sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehegatten scheitern.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist die Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllt der/die Betroffene die persönlichen Fördervoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten oder der Eltern gedeckt?

Diese Informationen sollen nur einen ersten Überblick darüber geben, ob, unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welcher Höhe ein Förderungsanspruch nach dem BAföG besteht.

Ausführliche Informationen zum BAföG finden Sie unter:

Weitere Auskünfte und Anträge zum BAföG  erhalten Sie bei der Abteilung für Ausbildungsförderung (siehe Kontakt).

Kontakt

Ausbildungsförderung

Herzogstraße 3

1. OG, Zimmer B171 und B172

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-508

+49 6332 871-524

+49 6332 871-530

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

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Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-530