Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausländische Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, werden vom Land an die Kommunen verteilt. Die jeweils zuständige Stelle ist im Rahmen des AsylbLG dafür verantwortlich, die Menschen in Unterkünfte einzuweisen und sie bis zum Tag der Abschiebung bzw. bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu betreuen.
Im Rahmen unseres Übergangs-Managements sind wir bestrebt, anerkannten Asylbewerbern zu dauerhaftem Wohnraum außerhalb der vorübergehenden Unterkünfte zu verhelfen.
Weitere Auskünfte und Anträge erhalten Sie beim Sachgebiet "Asylbewerberleistungsgesetz" (siehe Kontaktspalte rechts).