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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Die Zugangsvoraussetzungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die folgenden sind für das Land Rheinland-Pfalz gültig. Die Schulen können je nachdem auch noch zusätzliche Voraussetzungen haben.

Du brauchst 

mindestens Mittlere Reife
und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis

oder
eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung

oder
eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit im sozialen Bereich

oder
das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit einem oder mehreren Kindern

oder
das Abitur / Fachabitur in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen praktischen Tätigkeit im sozialen Bereich;
mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder ein  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum SozialassistentIn.
 

Neben den schulischen gibt es auch persönliche Vorausetzungen

  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Offen für Neues    
  • Probleme und Konflikte als Herausforderung ansehen
  • Anderssein und Andersdenken akzeptieren und tolerieren
  • Respekt und Einfühlungsvermögen im Umgang mit anderen Menschen
  • Teamfähigkeit; das heißt eigene Interessen und Meinungen vertreten aber auch die der anderen akzeptieren und aktiv
    mitarbeiten
  • Sich in der deutschen Sprache schriftlich und mündlich verständlich und korrekt ausdrücken  und Interesse an der 
     Erweiterung des Sprech- und Sprachvermögens zeigen

Kontakt

Jugendamt

Schillerstraße 4

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-553

+49 6332 871-570