Voraussetzungen für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Die Zugangsvoraussetzungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die folgenden sind für das Land Rheinland-Pfalz gültig. Die Schulen können je nachdem auch noch zusätzliche Voraussetzungen haben.
Du brauchst
mindestens Mittlere Reife
und eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis
oder
eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung
oder
eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit im sozialen Bereich
oder
das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit einem oder mehreren Kindern
oder
das Abitur / Fachabitur in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen praktischen Tätigkeit im sozialen Bereich;
mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum SozialassistentIn.
Neben den schulischen gibt es auch persönliche Vorausetzungen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Offen für Neues
- Probleme und Konflikte als Herausforderung ansehen
- Anderssein und Andersdenken akzeptieren und tolerieren
- Respekt und Einfühlungsvermögen im Umgang mit anderen Menschen
- Teamfähigkeit; das heißt eigene Interessen und Meinungen vertreten aber auch die der anderen akzeptieren und aktiv
mitarbeiten - Sich in der deutschen Sprache schriftlich und mündlich verständlich und korrekt ausdrücken und Interesse an der
Erweiterung des Sprech- und Sprachvermögens zeigen