Designed by Pressfoto / Freepik - https://www.freepik.com

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt Kinderbetreuungseinrichtungen

Als ErzieherIn kannst du bei allen anerkannten Trägern von Kindertagesstätten arbeiten. Das sind kommunale wie zum Beispiel die städtischen Einrichtungen oder freie Träger.

Bei den verschiedenen Arbeitgebern gibt es eine große Bandbreite an Arbeitsfeldern. Du kannst zum Beispiel in  der Kinderkrippe arbeiten. Dort betreust du dann Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. In der Kindertagesstätte (KiTa) werden, je nach Gruppenform, die Kinder von 0-6, 2-6 oder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
Wenn du lieber mit größeren Kindern arbeiten möchtest, wären der Hort oder die Spiel- und Lernstuben etwas für dich. Dort werden nach der Schule die Kinder von der ersten Klasse bis zum Alter von 14 Jahren betreut.  Hier sind die Aufgaben einer ErzieherIn etwas anders. Nach der Schule essen die Kinder gemeinsam zu Mittag, du betreust sie bei den Hausaufgaben und gibst aktive Hilfestellung und gestaltest gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen die Freizeit. Beispielsweise geht ihr regelmäßig ins Schwimmbad oder auch in die Kletterhalle.
Je nachdem bei welchem Träger du arbeitest werden dein Verdienst, dein Urlaub und vieles mehr mit einem sogenannten Tarifvertrag geregelt. Für den öffentlichen Dienst, zu welchem auch die Stadt Zweibrücken als Träger gehört, ist dies der TVöD.

In gewissen Jahresabständen, die wiederum durch den TVöD geregelt werden, steigst du in deiner Lohnstufe auf und bekommst mehr Gehalt.

In einer Leitungsfunktion einer Kita oder anderen Einrichtung hast du ein anderes Gehalt. Dies richtet sich nach der Anzahl und den Verantwortungsbereichen der Kinder, die in der Einrichtung betreut werden.

Kontakt

Jugendamt

Schillerstraße 4

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-553

+49 6332 871-570