Eheschließungen
Anmeldung einer Eheschließung
Wer eine Eheschließung anmelden will, kann sich hier bereits informieren, welche Unterlagen dazu notwendig sind.
In der Regel treten allerdings im Einzelfall Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Daher sollte möglichst bald der Kontakt mit dem Standesamt gesucht werden, um detailliert auf die persönliche Situation eingehen zu können.
Beim Standesamt Zweibrücken sollte unter der Telefon-Nummer 06332/871-377 ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung der Eheschließung durch öffentliche Urkunden nachzuweisen:
1. ihren Personenstand,
2. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt,
3. ihre Staatsangehörigkeit,
4. wenn sie schon verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Auflösung dieser Ehe oder Lebenspartnerschaft. Ist die letzt Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits von einem deutschen Standesamt bei einer früheren Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft durchgeführt worden ist.
Welche Unterlagen/Urkunden in Ihrem speziellen Fall vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung auch im Inland als Scheidung anerkannt werden kann, ist die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteiles durch die Landesjustizverwaltung erforderlich.
Für dieses Anerkennungsverfahren ist die Vorlage des Originals des rechtskräftigen ausländischen Scheidungsurteiles mit deutscher Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers, des Originals der Eheurkunde der geschiedenen Ehe sowie ein Verdienstnachweis erforderlich.
Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates.
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte beim Standesamt.