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Behindertenbeauftragter

Behindertenbeauftragter

Aufgaben 

  • Anträge auf Feststellung einer Behinderung
  • Änderungsanträge („Verschlimmerungsanträge“)
  • Anhörung/Widersprüche zur Niederschrift in den oben genannten Antragsangelegenheiten
  • Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (nur schwerbehinderte Menschen mit Eintrag "Rf" im 
     Schwerbehindertenausweis)
  • Beratung über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei bereits anerkannter Behinderung (z.B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte...)
  • Hilfe bei der Suche nach behindertengerechtem Wohnraum
  • Informationen über barrierefreies Bauen
  • Kontaktstelle zu anderen Ämtern, Behörden und Institutionen
  • Kontaktstellen zu Selbsthilfegruppen
  • Ansprechpartner für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes (innerhalb des Stadtgebietes)
  • Umsetzung des „Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“

Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:

Sprechtage des Amtes für soziale Angelegenheiten in Landau

Das Amt für soziale Angelegenheiten, Landau, hält an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18, Zimmer 106, einen Sprechtag ab.

Vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06332/8062-204 ist erforderlich.

Kontakt

Kontakt

Behindertenbeauftragter

Poststraße 40

Zimmer 013

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-187

+49 6332 871-100

Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 16:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch Von 16:45 bis 18:15 Uhr

Freitag Von 12:00 bis 13:30 Uhr

Amt für soziale Leistungen

Herzogstraße 3

66482 Zweibrücken

+49 6332 871-502

+49 6332 871-523

+49 6332 871-530