Behindertenbeauftragter
Aufgaben
- Anträge auf Feststellung einer Behinderung
- Änderungsanträge („Verschlimmerungsanträge“)
- Anhörung/Widersprüche zur Niederschrift in den oben genannten Antragsangelegenheiten
- Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (nur schwerbehinderte Menschen mit Eintrag "Rf" im
Schwerbehindertenausweis) - Beratung über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei bereits anerkannter Behinderung (z.B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte...)
- Hilfe bei der Suche nach behindertengerechtem Wohnraum
- Informationen über barrierefreies Bauen
- Kontaktstelle zu anderen Ämtern, Behörden und Institutionen
- Kontaktstellen zu Selbsthilfegruppen
- Ansprechpartner für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes (innerhalb des Stadtgebietes)
- Umsetzung des „Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“
Anträge und weitere Informationen finden Sie hier:
Sprechtage des Amtes für soziale Angelegenheiten in Landau
Das Amt für soziale Angelegenheiten, Landau, hält an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18, Zimmer 106, einen Sprechtag ab.
Vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06332/8062-204 ist erforderlich.